Das Branchenbuch für Hessens Kulturlandschaft.
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Der "Hessische Denkmalschutzpreis" wird in jährlichem Turnus vergeben. Für 2012 endet die Vorschlagsfrist am 27.2.2012. Er wird für denkmalpflegerische Leistungen verliehen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgehen und überregionale Bedeutung beanspruchen dürfen.
Der “Hessische Denkmalschutzpreis 2012“ wird voraussichtlich im Juni/Juli 2012 durch die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst verliehen. Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen hat den Preis gestiftet und mit 15.000.- EURO dotiert. Der Preis soll Vorbilder für denkmalpflegerische Methodik und Freiwilligkeit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen.
Vorschlagsberechtigt sind:
1. die unteren Denkmalschutzbehörden (Kreisausschüsse, Magistrate der kreisfreien Städte, Magistrate der kreisangehörigen Städte mit eigener Bauaufsicht),
2. die Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) und
3. alle Fördervereine und Initiativen in der Hessischen Denkmalpflege, die in der gleichnamigen Broschüre des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen aus dem Jahr 2002 aufgeführt sind.
Die Ausschreibung und der Fragebogen sind auch auf der Homepage der Denkmalpflege abrufbar:
www.denkmalpflege-hessen.de
Quelle Foto: HMWK