Neuer Service zur Kulturförderung im Portal

hessische-Filmfrderung-ogo In schöner Regelmäßigkeit kann das Kulturportal über die Vergabe von Preisen, Ausschreibungen von Wettbewerben oder Stiftungen berichten, die das kulturelle Leben in Hessen unterstützen. Die Vielfalt dieser Förderung ist erstaunlich. Diese Berichte werden nun neu zusammengefasst und übersichtlich vorgestellt.

Ob Büchnerpreis, Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, Kinder- und Jugendtheaterpreis, Rheingau-Musikpreis, Hessischer Kulturpreis, Ausschreibung zum DOK-Fest in Kassel oder den Lichter Filmtagen: die Förderkultur in Hessen hat sehr viele Facetten. Manchmal sind es nur sehr kleine oder finanziell undotierte Auszeichnungen die vergeben werden. Und auf der anderen Seite werden gerade im Filmgeschäft sechsstellige Summen zur Förderung von Produktionen in Hessen über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst vergeben.

Die Förder- und Stifterszene in Hessen ist unüberschaubar groß. Es gibt Hunderte von Möglichkeiten, die bisher noch in keinem Buch oder auf keiner Webseite nachzuvollziehen sind. Auch das Kulturportal kann dies nicht von hier auf jetzt realisieren. Aber mit der neuen Initiative bieten wir ab sofort eine Möglichkeit an, sich regelmäßiger zu informieren. Und wir sind sicher, dass wir in absehbarer Zeit erste Schritte dahin tun können, ein hilfreiches Instrument für alle die in der Kulturszene zu schaffen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Aber auch diejenigen, die gerne fördern, stiften und „preisen“ haben eine Plattform, um ihr Interesse verbessert in die Kulturszene einzubinden.

Ab sofort gibt es deshalb auf der Startseite einen neuen Bereich, der aktuelle Nachrichten gebündelt anbietet. Parallel dazu wird in der Infothek daran gearbeitet, in allen Sparten entsprechende Inhalte langfristig vorzuhalten.

Gerne fordern wir alle Kulturförderer auf, diesem neuen Bereich mit ihren Informationen zu unterstützen: die Redaktion freut sich über ihre Zuschriften oder eine direkte Ansprache unter 069 / 7895513.